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Sie führen ein Logistik-, Transport- oder Speditionsunternehmen oder leiten dessen Finanz- und Rechnungswesen.
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Sie sind mit den fachlichen und technischen Herausforderungen Ihrer Branche bestens vertraut.
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Trifft dies auch uneingeschränkt für das Umsatzsteuerrecht zu?
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Das im Zuge der EG-Harmonisierung geänderte deutsche Umsatzsteuerrecht soll der Vereinfachung des Liefer- und Leistungsverkehrs dienen, wird dieser Zielsetzung aber bis heute nicht gerecht. Durch eine Vielzahl von Rechtsänderungen - die jüngste vom 01.01.2004 - wird das Umsatzsteuerrecht zunehmend unüberschaubar und komplexer.
Aufgrund leerer Kassen der öffentlichen Haushalte steigt die Anzahl von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen. Ein Beleg, dass sich dieses bisher bei steuerlichen Betriebsprüfungen regelmäßig vernachlässigte Rechtsgebiet immer mehr zur "Spielwiese" der Finanzverwaltung entwickelt. Für viele Unternehmen wird die Umsatzsteuer damit zum "Minenfeld".
Um Risiken durch erhebliche Vorsteuer-Rückforderungen bzw. Umsatzsteuer-Nachzahlungen zu vermeiden, müssen täglich auftretende umsatzsteuerliche Fragestellungen stets mit absoluter Rechtssicherheit gelöst werden.
zur Lösung
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